Worin liegt der Unterschied bei Kostenvoranschlag, Kurzgutachten und Kfz-Gutachten?
Kurzgutachten, sowie Vor-und Nachteile gegenüber einem regulären Kfz-Gutachten.
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag stellt die „einfache Variante“ eines Kfz-Gutachtens dar. Er ist kostengünstiger und leichter anzufertigen. Er entspricht lediglich einer Vorkalkulation, die einem verbindlichen Angebot gleichkommt.
Kurzgutachten
Das Kurzgutachten geht schon deutlich weiter, in dem es verschiedene Aspekte wie unter anderem Verkehrstauglichkeit, Serien- und Sonderausstattung des Fahrzeugs und eventuelle Risiken hinsichtlich Reparaturausweitung mit beachtet.
Das Kfz-Gutachten
Die umfangreichste und aussagekräftigste Variante der Schadeneinschätzung ist naturgemäß das Kfz-Unfallgutachten.
Es zeigt nicht nur den reinen Reparaturaufwand, die dafür benötigte Zeit und wie verkehrstauglich der Wagen ist. Es klärt auch weitergehende Ansprüche, die durch den Schaden entstanden sind. Wie zum Beispiel die Wertminderung, der Restwert und der Nutzungsausfall oder Vorhaltekosten des Fahrzeugs.
Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt kann unter Umständen eine Kostenfälle für Sie sein
Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags berechnen die Werkstätten in etwa zehn Prozent der geschätzten Schadensumme. In der Regel verrechnet die Werkstatt diese Kosten später bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs.
Ein Beispiel: Die von der Werkstatt ermittelte Schadenhöhe liegt bei 5000 €. Daraus ergeben sich Kosten für den Kostenvoranschlag in Höhe von 500 € an. Vorsicht, hier kann unter Umständen eine Kostenfalle für Sie entstehen!
Sie entscheiden sich nun gegen die Reparatur, um sich das Geld ausbezahlen zu lassen (fiktive Abrechnung). Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages übernimmt die gegnerische Versicherung jedoch nicht. Die Versicherer erstatten hierfür nur eine Pauschale von 100 €. Ein Kfz-Gutachter hingegen kennt diese Art der Regulierung. Ein Kfz-Gutachter verlangt daher maximal 100 € für einen Kostenvoranschlag.
Meine Erfahrung zeigt, dass bei einem kleinen Lackkratzer am Stoßfänger die Bagatellschadengrenze in der Regel häufig überschritten wird. Werkstätten in und um München verrechnen für das Lackieren eines Stoßfängers weit über 1.000 €.
Sollte es sich lediglich um einen oberflächlichen Kratzer handeln oder eine leichte Delle handeln, deren Reparaturkosten unterhalb der Bagatellschadengrenze von ca 750€ – 1000€ liege, spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall ist ein Kurzgutachten für Sie ausreichend.