Erstellung von Kfz-Unfallgutachten
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, empfehle ich Ihnen als dringend, einen erfahrenen Kfz-Gutachter zu Rate zu ziehen. Auch und gerade wenn es sich „nur“ um einen Bagatell- oder kleinen Blechschaden handelt. Viele Schäden, insbesondere auch Folgeschäden bleiben erst einmal unsichtbar, daher braucht es einen Kfz-Gutachter, der Ihren Fahrzeugtyp aus dem Effeff kennt und mit einem Schaden- und Unfallgutachten für die juristische Regulierungsgrundlage sorgt. Die Kosten für das Gutachten sind in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Versicherung, sodass für Sie keine Kosten entstehen.
Denn nur mit einem Schadensgutachten von einem unabhängigen Experten haben Sie überhaupt die Chance auf eine Schadenregulierung in Ihrem Sinne.
Leistungen bei einem Schadengutachten
- Aufnahme des Unfallschadens durch den Kfz-Gutachter am Unfallort oder einem Ort Ihrer Wahl
- Rundum-Besichtigung des Unfall-Fahrzeuges mit umfassender Bilddokumentation
- Detaillierte schriftliche Fahrzeug Zustandsbeurteilung
- Detaillierte schriftliche Reparaturkostenkalkulation
- Angaben zu Wertminderung/Wertverbesserung
- Ermittlung des Restwerts
- Bei Totalschaden: Bestimmung des Fahrzeugwerts, des Wiederbeschaffungswerts sowie der Wiederbeschaffungsdauer
- Detaillierte Kostenabrechnungen
- Kontaktaufnahme mit den beteiligten Versicherungen
Bagatellschäden oder Kfz Unfallgutachten?
Meistens ist es für den Laien unklar, ob Kfz-Unfallgutachten, Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten benötigt wird. Falls Sie unsicher sind, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie mich für eine kostenfreie Erstberatung. Ich bin über WhatsApp, Mail & Telefon für Sie erreichbar.
Ich helfe Ihnen auch gerne bei der Wahl der richtigen Werkstatt für die Reparatur Ihres Unfallschadens. Ich habe gute Kontakte zu verschiedensten Werkstätten wie z.B. dem Autozentrum Erding in Berglern. Nur wenn ich mich selbst davon überzeugt habe, dass die Qualität einer Werkstatt anstandslos ist, kann ich die Werkstatt mit gutem Gewissen an meine Kunden weiterempfehlen!
Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf die Reparatur in einer Fachwerkstatt. Kontaktieren Sie mich, falls Sie hierbei Unterstützung benötigen.
Bei einer Schadenshöhe bis etwa 750 Euro werden in der Regel keine kompletten Unfallgutachten vom Kfz-Gutachter erstellt. In diesem Fall beziffere ich für Sie die Schadenshöhe und die Reparaturkosten gerne in einem Kurzgutachten, welches ich dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zukommen lasse.
MEIN TIPP
Kein Haftpflichtschaden? Tragen Sie einen Teilschuld am Unfall? Kein Problem, auch in diesem Fall können Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Die Kosten des Gutachtens werden in diesem Fall anteilsmäßig auf die Unfallbeteiligten aufgeteilt.