Fahrzeugbewertung

Fahrzeugbewertung

Bei einer Fahrzeugbewertung ermittle ich für Sie anhand folgender Faktoren den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs:
Baujahr, Kilometer-/Meilenstand bzw. Laufleistung bei Austauschmotor, Ausstattung undSonderausstattung, Umbauten, allgemeiner und technischer Fahrzeugzustand sowie die derzeitigeMarktlage (z.B. wie begehrt ist das Fahrzeug?).
Diese Bewertung kann auch noch in anderen Fällen wertvoll sein, z.B. zur vorsorglichen Dokumentation.

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„Entdecken Sie den exakten Wert Ihres Autos – Professionelle Fahrzeugbewertung!

Haben Sie eine klare Vorstellung vom aktuellen Wert Ihres Autos? Können Sie diese Überlegungen auch überzeugend gegenüber anderen vertreten und belegen? Die Fahrzeugbewertung ist komplex und umfasst weit mehr als nur das Alter und die Laufleistung. Wir berücksichtigen alle entscheidenden Faktoren, einschließlich des genauen Fahrzeugmodells, Sonderausstattungen, Zubehör und des Gesamtzustands. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um den präzisen Wert Ihres Fahrzeugs zu ermitteln – transparent, argumentationssicher und auf dem neuesten Stand!

  • Kauf oder Verkauf Ihres Fahrzeugs
  • Erbangelegenheiten
  • Fahrzeugumbauten
  • Fahrzeugunikaten
  • Leasingrücknahmen
  • Scheidungen
  • Einer Übernahme in das Privatvermögen oder einem Fahrzeugverkauf für den nötigen Nachweis gegenüber dem Finanzamt
  • Nachweis des Fahrzeugwerts in der Bilanz zur problemlosen steuerlichen Anerkennung
  • Insolvenzverfahren
  • Firmengründung
  • Weitere mögliche Angelegenheiten

Welche Arten der Fahrzeugbewertung gibt es ?

Wiederbeschaffungswert – auch Händlerverkaufswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der finanzielle Aufwand, den man benötigt, um ein gleichwertiges Auto zu kaufen. Zusatzkosten werden dabei oft vernachlässigt, wie zum Beispiel Zulassungskosten oder Eintragungskosten für Zubehör bei dem TÜV, KÜS oder der DEKRA.

Zeitwert oder Marktwert

Unter dem Zeitwert versteht man den zum aktuellen Zeitpunkt vorhandenen, tatsächlichen Wert des Fahrzeugs. Der Zeitwert bildet eine entscheidende Größe für die Verkaufsverhandlungen und bei der Übernahme eines Firmenwagens in das in das Privatvermögen oder vom Privatvermögen in das Firmenvermögen.

Restwert, Händlereinkaufswert bzw. Veräußerungswert

Der Restwert eines Fahrzeugs wird dann ermittelt, wenn nach einem Unfall ein Totalschaden vorliegt oder wenn das Auto das Ende der Abschreibungs- oder Leasingdauer erreicht hat. Damit ist der Restwert oft ebenfalls Grundlage von Verkaufsverhandlungen – genauso wie der Zeitwert. Um den Restwert so genau wie möglich zu ermitteln, wird das Fahrzeug regional angeboten und/ oder in sogenannten Restwertbörsen inseriert in denen Händler bindende Gebote für das inserierte Fahrzeug abgeben können. Unter Berücksichtigung aller Gebote und der regionalen Lage ist das höchste Gebot der dann der Restwert für Ihr Gutachten.